Nutzungsrichtlinie für BNITM Code
Verbindliche Regeln für die Nutzung von BNITM Code
Stand: Mai 2026 · Version 1.0§ 1 Geltungsbereich und Zweck
Diese Richtlinie regelt die Nutzung des bereitgestellten Git-Repository-Dienstes BNITM Code code.bnitm.de (nachfolgend "Plattform") für Mitarbeitende des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin sowie autorisierte externe Kooperationspartner:innen. Die Plattform dient der Versionsverwaltung und gemeinsamen Entwicklung von Software, Skripten und sonstigen projektbezogenen Dateien. Teile der Inhalte können öffentlich einsehbar sein ("Public Repositories").
§ 2 Plattformanbieter und verantwortliche Kontaktstelle
Für den Betrieb der Plattform verantwortliche Organisation:
Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin Bernhard-Nocht-Straße 74 20359 Hamburg bni@bnitm.deKontakt für Sicherheits- und Abuse-Meldungen: itsecurity@bnitm.de
§ 3 Zulässige Nutzung
Die Plattform darf ausschließlich für dienstliche bzw. projektbezogene Zwecke genutzt werden. Nutzende verpflichten sich, nur Inhalte hochzuladen, zu speichern oder zu veröffentlichen, für die sie die erforderlichen Rechte besitzen.
§ 4 Unzulässige Inhalte
Die folgenden Inhalte sind untersagt:
- Zugangstoken, API-Keys, private Schlüssel, Passwörter und vergleichbare Geheimnisse
- Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen
- Urheberrechtsverletzende Inhalte
- Schadsoftware oder Exploits außerhalb legitimer Zwecke
- personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage
- vertrauliche oder sicherheitskritische Informationen ohne Freigabe
§ 5 Öffentliche Repositories
Öffentlich zugängliche Repositories („Public Repositories“):
- sind für Dritte (z. B. anonyme Internetnutzende) lesbar
- dürfen keine vertraulichen oder sensiblen Informationen enthalten
- unterliegen erhöhter Sorgfaltspflicht
Die Veröffentlichung von Forschungsdaten, Forschungssoftware oder projektbezogenen Materialien darf keine vertraglichen, regulatorischen oder förderrechtlichen Vorgaben verletzen.
§ 5.1 Zusätzliche Anforderungen für öffentliche Repositories
Repositories dürfen nur öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn
- ein verantwortlicher Repository Owner benannt ist
- eine Prüfung auf sensible Inhalte erfolgt ist
Repositories ohne klar benannte verantwortliche Person dürfen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, obliegt die Verantwortung für die Freigabe dem jeweiligen Repository Owner.
§ 6 Meldeverfahren (Notice-and-Action)
Es besteht ein Verfahren zur Meldung potenziell rechtswidriger oder unzulässiger Inhalte. Meldungen sind zu richten an itsecurity@bnitm.de.
Meldungen können erfolgen bei:
- Rechtsverletzungen
- Sicherheitsproblemen
- Veröffentlichung sensibler Daten
- sonstigen Verstößen
Meldungen sollten enthalten:
- Repository-URL
- Beschreibung des Problems
- wenn möglich, Nachweise (Nachweise zu den oben genannten, schwerwiegenden Meldungen sollten geliefert werden)
§ 7 Verfahren nach Eingang einer Meldung
Nach Eingang einer Meldung wird:
- eine Prüfung durchgeführt
- ggf. eine vorläufige Einschränkung vorgenommen
- ggf. eine Maßnahme getroffen
Mögliche Maßnahmen:
- Entfernung von Inhalten
- Sperrung von Repositories
- Einschränkung von Benutzerkonten
Maßnahmen erfolgen verhältnismäßig und unter Beachtung rechtlicher Vorgaben.
§ 8 Verantwortlichkeit der Nutzer
Jeder Nutzende ist verantwortlich für:
- die von ihm eingestellten Inhalte
- die Einhaltung dieser Richtlinie
- den Schutz sensibler Daten
§ 9 Protokollierung und Nachvollziehbarkeit
Zur Sicherstellung der Sicherheit und Compliance werden folgende Ereignisse protokolliert:
- Zugriffe
- Änderungen an Repositories
- administrative Maßnahmen
Die Nutzung der Protokolle erfolgt ausschließlich zur Gewährleistung der IT-Sicherheit, Fehleranalyse, Systemstabilität und zur Bearbeitung sicherheitsrelevanter Vorfälle. Eine personenbezogene Auswertung erfolgt nur anlassbezogen und unter Beachtung der geltenden rechtlichen Vorgaben. Die Regelungen dieses Abschnitts gelten zugleich für datenschutzrelevante Protokolldaten im Sinne der DSGVO.
§ 10 Haftung
Der Anbieter stellt die Plattform primär als technischen Dienst bereit. Für eingestellte Inhalte sind grundsätzlich die jeweiligen Nutzenden bzw. Repository Owner verantwortlich. Nach Kenntniserlangung möglicher Rechtsverstöße erfolgt eine risikobasierte Prüfung und ggf. Maßnahmenergreifung.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und gilt für alle Nutzende der Plattform.
§ 12 DSGVO
§ 12.1 Grundsatz
Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn:
- eine rechtliche Grundlage besteht
- die Verarbeitung erforderlich ist
- Datenminimierung eingehalten wird
§ 12.2 Verbotene Inhalte
Neben Zugangsdaten wie Passwörter, API-Tokens u. Ä. ist die Speicherung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 der DSGVO nicht erlaubt. Dazu gehören insbesondere
- humangenetische Daten
- biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung
- personenbezogene Gesundheitsdaten
§ 12.3 Öffentliche Repositories
In öffentlichen Repositories dürfen keine nicht erforderlichen personenbezogenen Daten enthalten sein.
§ 12.4 Verantwortlichkeit
Für jedes Repository ist eine verantwortliche Person („Repository Owner“) zu benennen.
Diese Person ist verantwortlich für:
- die Einhaltung dieser Richtlinie
- die Prüfung vor Veröffentlichung
- die Bearbeitung von Meldungen
Fallback-Regelung
Sofern kein Repository Owner benannt ist, gilt die Person, die ein Repository erstellt hat als verantwortlich. Ist diese Person nicht verfügbar, geht die organisatorische Verantwortung auf den System Owner über, bis ein neuer Repository Owner benannt wurde. Der System Owner kann Repositories bei Sicherheits-, Compliance- oder Betriebsrisiken einschränken, archivieren oder sperren.
Der Anbieter ist berechtigt, Repositories ohne klaren Verantwortlichen einzuschränken oder zu entfernen.
§ 12.5 Incident Handling
Bei unbeabsichtigter Veröffentlichung personenbezogener Daten:
- unverzügliche Meldung an itsecurity@bnitm.de
- Bewertung als Datenschutzvorfall
- ggf. Maßnahmen gemäß DSGVO
§ 12.6 Aufbewahrung und Löschung
Nicht mehr benötigte Repositories und personenbezogene Daten sind entsprechend gesetzlicher, organisatorischer und sicherheitsrelevanter Anforderungen zu löschen oder zu archivieren. Protokolldaten werden nur so lange gespeichert, wie dies für Betriebs-, Sicherheits- oder Compliancezwecke erforderlich ist.